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BFH 21.06.1990 IV B 99/89

Einkommensteuer; | Herstellungskosten bei einem Bündel von Einzelmaßnahmen längere Zeit nach Grundstückserwerb (§ 5 EStG)

Nach dem liegen aktivierungspflichtige Herstellungskosten vor, wenn längere Zeit nach Erwerb an dem Gebäude Baumaßnahmen durchgeführt werden, durch die das Gebäude in seinem Wesen verändert oder in seinem Nutzungswert oder in der Nutzungsdauer über seinen bisherigen Zustand hinaus erheblich verbessert wird. Unter dieser Voraussetzung werden Aufwendungen für ein Bündel von Einzelmaßnahmen, die für sich genommen teils Herstellungs-, teils Erhaltungsaufwand darstellen, insgesamt als Herstellungskosten behandelt, wenn sie in engem räumlichen, zeitlichen und sachlichen Zusammenhang zueinander stehen und in ihrer Gesamtheit als ,,einheitliche Baumaßnahme im Wesen einer Generalüberholung und Modernisierung des Hauses im ganzen und von Grund auf'' anzusehen si...

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