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Einkommensteuer; | Aufwendungen zur Erlangung einer Baugenehmigung (§§ 4, 5 EStG)
Alle Aufwendungen, die in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Errichtung eines Gebäudes stehen, sind als Herstellungskosten des Gebäudes anzusehen. Zu diesen Aufwendungen gehören nicht nur die Kosten, die unmittelbar der Herstellung eines Wirtschaftsguts dienen, sondern auch solche, die zwangsläufig mit der Herstellung eines Wirtschaftsguts anfallen. Dementsprechend ist die Zahlung von Abgaben an eine Gemeinde als Herstellungskosten des zu errichtenden Gebäudes anzusehen, wenn die Abgaben anfallen, um eine Baugenehmigung zu erhalten. Das gilt nach dem auch für eine Zahlung für die Hinzurechnung eines Teils einer gemeindeeigenen Gemeinschaftsanlage zum Grundstück des Stpfl., weil das geplante Bauwerk sowohl die nach dem Bebauungsplan der Gemei...