§ 33 Abs. 3 ErbStG Anzeigepflichten überbetrieblicher Unterstützungskassen
aus FMS vom , Az.: 34 - S 3844 - 003 - 42281/02
Es ist gefragt worden, ob überbetriebliche (Gruppen-)Unterstützungskassen und Pensionsfonds anzeigepflichtig nach § 33 Abs. 3 ErbStG i.V.m. § 3 Abs. 1 ErbStDV sind, bevor sie Renten an Hinterbliebene des Erblassers auszahlen. Solche Einrichtungen gehören nicht zu den Versicherungsunternehmen, weil sie kein Versicherungsgeschäft auf versicherungsrechtlicher Basis ausüben und deshalb nicht der Aufsicht durch das Bundesamt für Finanzdienstleistungen unterliegen (§ 1 Abs. 3 Nr. 1 VAG). Nach Auffassung der Erbschaftsteuer-Referatsleiter fehlt daher gegenwärtig eine Rechtsgrundlage für eine Anzeigepflicht. Das BMF wurde gebeten, die Einsender von diesem Ergebnis zu unterrichten.
Da die Erbschaftsteuer-Referatsleiter jedoch eine Notwendigkeit für eine Anzeigepflicht überbetriebliche (Gruppen-)Unterstützungskassen und Pensionsfonds sahen, sollte bei einer künftigen Änderung des ErbStG und der ErbStDV geprüft werden, ob eine entsprechende Rechtsgrundlage geschaffen werden kann.
Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 3841- 13 St 353
OFD Nürnberg v. - S 3844 - 356/St 33 A
Fundstelle(n):
RAAAA-82281