Wirkungslosigkeit dieser EntscheidungPatentnichtigkeitsklageverfahren – „Verfahren und Gerät zur Phasenanalyse einer Mehrphasenmischung“ – zur mangelnden Klarheit des Patentanspruchs
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des am 9. Mai 1995 in französischer Sprache beim Europäischen Patentamt angemeldeten, die Priorität der französischen Anmeldung FR 9406284 vom 17. Mai 1994 in Anspruch nehmenden mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 0 760 092 (Streitpatent), das vom Deutschen Patent- und Markenamt unter dem Aktenzeichen 695 01 590.7 geführt wird. Das Streitpatent, trägt die Bezeichnung "Procédé et appareil d’analyse des phases d’un mélange polyphasique" (Verfahren und Gerät zur Phasenanalyse einer Mehrphasenmischung) und umfasst 22 Patentansprüche, von denen die Patentansprüche 1 und 11 nebengeordnet, die Patentansprüche 2 bis 10 auf Patentanspruch 1 und die Patentansprüche 12 bis 22 auf Patentanspruch 11 unmittelbar oder mittelbar rückbezogen sind. Die Patentansprüche 1 und 11 lauten in der erteilten französischsprachigen Fassung:
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