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KG Berlin 06.10.2021 22 W 63/21, NWB 11/2022 S. 740

UG | Unzulässige Löschung bei werbender Tätigkeit der UG

Ist eine Löschung wegen Vermögenslosigkeit (§ 395 Abs. 1 FamFG) unzulässigerweise erfolgt, kommt die Löschung der Löschung nicht nur bei Vorhandensein von Vermögen in Betracht, sondern auch, wenn das gelöschte Unternehmen tatsächlich noch werbend am Markt tätig ist.

Anmerkung:

Der alleinige Gesellschafter-Geschäftsführer einer Unternehmergesellschaft (UG) mit einem Stammkapital von 500 € wandte sich gegen die Löschung unter Hinweis darauf, dass die Gesellschaft nach wie vor über eine 9,43 %ige Beteiligung an einer im Handelsregister eingetragenen AG verfügt. Angesichts dieser Beteiligung hielt das Gericht die UG schon nicht für vermögenslos. Hinzu komme, dass sie wegen dieser Beteiligung auch weiterhin als Investor werbend tätig sei, weshalb auch aus den zeitweise fehlenden Geschäftsräumen und ihrer zeitweis...

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