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BMF 05.10.1990 IV B 6 - S 2332 - 73/90

Umsatzsteuer; | Genehmigung von Sportveranstaltungen durch Sportverbände gegen Entgelt (§§ 4, 12 UStG)

Nach § 4 Nr.22 Buchstabe b UStG sind sportliche Veranstaltungen, die von einem gemeinnützigen Zwecken dienenden Verband durchgeführt werden, von der USt befreit, soweit das Entgelt in Teilnehmergebühren besteht. Die Genehmigung von Wettkampfveranstaltungen (z.B. Reitturniere) und die Ausstellung bzw. Verlängerung von Sportausweisen (z.B. Reitausweise) durch einen Sportverband können nicht als sportliche Veranstaltungen i.S. dieser Vorschrift angesehen werden. Außerdem handelt es sich bei den von dem Sportverband erhobenen Entgelten nicht um Teilnehmergebühren. Hierunter fallen nach Abschn.116 Abs.2 UStR nur solche Entgelte, die für die aktive Teilnahme von Sportlern an einer bestimmten Veranstaltung gezahlt werden (z.B. Start- und Meldegelder). Gemeinnützige Sportverbände, die gegen Entgelt Wettkampfveranstaltungen von...

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