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BMF 29.08.1990 IV B 6 - S 2332 - 59/90 II

Lohnsteuer; | Fahrtkostenerstattung bei überbetrieblicher Ausbildung (§§ 3 Nr.16, 40b EStG)

Eine überbetriebliche Ausbildung, die zusammenhängend weniger als 3 Monate dauert, stellt eine berufliche Tätigkeit des Auszubildenden außerhalb der Wohnung und einer ortsgebundenen regelmäßigen Arbeitsstätte dar. Dies bedeutet, daß die Fahrtkosten i.S. des Abschn.38 Abs.1 und 2 LStR für die Fahrten zur überbetrieblichen Ausbildungsstätte unabhängig davon, ob sie von der Wohnung oder vom Ausbildungsbetrieb angetreten werden, als Reisekosten nach § 3 Nr.16 EStG steuerfrei erstattet werden können. Dauert ein Ausbildungsabschnitt mindestens 3 Monate, so ist die überbetriebliche Ausbildungsstätte vom ersten Tag an eine regelmäßige Arbeitsstätte (Abschn.34 Abs.3 letzter Satz LStR) mit der Folge, daß entsprechende Fahrtkostenerstattungen zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören, die aber nach Maßgabe des § 40 Abs.2 ...

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