OFD Hannover - S 7203 - 5 - StO 351 S 7203 - 7 - StH 445

§ 10 Abs. 1 UStG Bemessungsgrundlage bei der Lieferung von Sachprämien

Verlage und andere Unternehmer, die mit Büchern und Schallplatten handeln (Unternehmer), geben ihren Abonnenten für die Anwerbung neuer Kunden Sachprämien. Sie versenden die Prämie auf eigene Kosten an den Abonnenten.

Es liegt ein tauschähnlicher Umsatz vor. Der Abonnent vermittelt einen neuen Kunden, der Unternehmer liefert die Prämie. Der Versand der Prämie ist eine Nebenleistung zur Lieferung der Prämie. Denn der Abonnent hat einen Anspruch auf die Lieferung der Prämie einschließlich ihres Versandes.

Gegenleistung für die Lieferung der Prämie ist die Vermittlungsleistung des Abonnenten. Der Umsatz des Unternehmers bemisst sich folglich nach dem Wert der Vermittlungsleistung. Das ist der Wert, den der Unternehmer für den Erhalt der Vermittlungsleistung aufwendet (Abschnitt 153 Abs. 1 Satz 3 und 4 UStR 2000). Bemessungsgrundlage für die Lieferung der Prämie ist demnach der Einkaufspreis der Prämie zuzüglich der Versandkosten ( UR 2001 S. 346).

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Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


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XAAAA-82107