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BFH 01.08.1990 II R 46/88

Bewertung; | wirtschaftliche Einheit bei mehreren Eigentumswohnungen in einem Gebäude (§§ 2, 93 BewG 1965)

Nach § 93 BewG bildet jedes rechtlich selbständige Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit. Nach dem führt die Führung mehrerer rechtlich selbständiger Wohnungseigentumsrechte auf einem gemeinsamen Wohnungsgrundbuch und/oder das tatsächliche Aneinandergrenzen (Übereinanderliegen) der Wohnungen nicht dazu, daß diese Wohnungseigentumsrechte eine wirtschaftliche Einheit bilden (Abgrenzung zum , BStBl 1987 II 840).

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