Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Dokumentvorschau
BFH 01.08.1990 II R 46/88
Bewertung; | wirtschaftliche Einheit bei mehreren Eigentumswohnungen in einem Gebäude (§§ 2, 93 BewG 1965)
Nach § 93 BewG bildet jedes rechtlich selbständige Wohnungseigentum eine wirtschaftliche Einheit. Nach dem führt die Führung mehrerer rechtlich selbständiger Wohnungseigentumsrechte auf einem gemeinsamen Wohnungsgrundbuch und/oder das tatsächliche Aneinandergrenzen (Übereinanderliegen) der Wohnungen nicht dazu, daß diese Wohnungseigentumsrechte eine wirtschaftliche Einheit bilden (Abgrenzung zum , BStBl 1987 II 840).