Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Bildaufzeichnungssystem (interaktive Raumbilderfassung)" - zur Vertagung bei andauernder Krankheit der patentanwaltlich vertretenen Partei - Anforderung von Übersetzungen fremdsprachlicher Entgegenhaltungen liegt im Ermessen des Gerichts - zur Streitwertherabsetzung
Tatbestand
Der Beklagte ist eingetragener Inhaber des am 14. Oktober 1998 angemeldeten deutschen Patents 198 47 403 (Streitpatent), das die innere Priorität der deutschen Anmeldung mit dem Aktenzeichen 197 46 482.3 vom 22. Oktober 1997 in Anspruch nimmt. Das Streitpatent trägt die Bezeichnung "Bildaufzeichnungssystem (interaktive Raumbilderfassung)" und umfasst 9 Patentansprüche, von denen Patentanspruch 3 sowie die Patentansprüche 4 bis 9, letztere soweit direkt oder indirekt auf Patentanspruch 3 rückbezogen, mit der Nichtigkeitsklage angegriffen sind.
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