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Wichtige Entscheidungen zur körperschaftsteuerlichen Organschaft
In zwei grundlegenden Entscheidungen hat sich der BFH mit dem Verhältnis ausschüttungsbedingter und abführungsbedingter Teilwertabschreibungen einerseits und S. 1570der steuerlichen Behandlung von vororganschaftlich verursachten handelsrechtlichen Mehrabführungen auseinandergesetzt. Der BFH trennt in diesen Entscheidungen strikt zwischen Gewinnausschüttung und Gewinnabführung, da die Abführung und die Ausschüttung des Gewinns unterschiedlichen Regelungskonzepten unterliegen.
1. Kein Abzugsausschluss für gewinnabführungsbedingte Teilwertabschreibungen
Nach der Entscheidung des (NWB EN-Nr. 349/2003) ist § 8b Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 KStG a. F. nicht auf abführungsbedingte Teilwertabschreibungen anzuwenden.
Im Streitfall handelt es sich um einen vierstufigen Konzern. An der Spitze stand eine AG, die zu 100 v. H. an der D-GmbH beteiligt war, die ihrerseits zu 100 v. H. an der I-GmbH beteiligt war. Die Letztgenannte war Holdinggesellschaft für verschiedene, insbesondere ausländische Vertriebs-KapGes der Gruppe. Zwischen der AG und der D-GmbH sowie zwischen der D-GmbH und der I-GmbH bestanden kstl. Organschaften.
Die I-GmbH hatte verschiedene Beteili...