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NWB Nr. 51 vom Seite 4305

Typisch stille Gesellschaft: Verlustzurechnung bei negativem Einlagekonto und erweiterter Verlustausgleich

von StB Dipl.-Kfm. Peter Keune und StB Dipl.-Kfm. Dirk Timmer, Dortmund

1.

Der BFH hatte mit Urt. v. - VIII R 36/01 (NWB EN-Nr. 1419/2002) folgenden Sachverhalt zu entscheiden: S war mit einer Einlage in Höhe von 90 000 DM als typisch stiller Gesellschafter an einer GmbH beteiligt, an der er zugleich 51 v. H. der Anteile hielt. S hatte seine Einlage vollständig geleistet, sie war jedoch nach mehreren Verlustjahren auf 4 132 DM abgeschmolzen. Im darauffolgenden Jahresabschluss stellte die GmbH für S einen weiteren Verlustanteil in Höhe von 24 545 DM fest. In diesem Jahr wurden von S in seiner persönlichen ESt-Erklärung 4 132 DM als WK im Bereich des Kapitalvermögens geltend gemacht. Die Feststellung des verrechenbaren Verlusts gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG i. V. mit § 15a EStG erfolgte mit null DM.

In den darauffolgenden Jahren wiesen die Jahresabschlüsse der GmbH Gewinnanteile für den S aus. Aufgrund nun fehlender verrechenbarer Verluste erfolgte eine Versteuerung der Gewinnanteile i. S. von § 20 Abs. 1 Nr. 4 Satz 1 EStG.

Das FA begründet die nicht vorgenommene verrechenbare Verlustfeststellung in Höhe von 20 414 DM durch den Wortlaut des § 232 Abs. 2 Satz 1 HGB: ”Der stille Gesellschafter nimmt an dem Verluste nur bis zum Betrage seiner eingezahlten oder r...

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