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Keine Steuererstattung bei Zusammenrechnung im Zehnjahreszeitraum - (BStBl 2002 II S. 52)
Mit Urteil vom - II R 17/00 (BStBl 2002 II S. 52) hat der II. Senat des BFH der in der Literatur nur vereinzelt vertretenen Auffassung, eine ”Nachschenkung” könne unter Umständen eine Steuererstattung auslösen, eine klare Absage erteilt und zugleich die Finanzverwaltung in ihrer Auffassung (R 70 Abs. 4 Satz 5 ErbStR) bestätigt.
1. Zum Sachverhalt
Die Ehefrau (E) des Klägers schenkte ihrem Ehegatten (Kläger) 1997 einen Geldbetrag in Höhe von 5 000 DM. Bereits 1992 hatte die E dem Kläger einen Teilgeschäftsanteil an einer GmbH mit einem gemeinen Wert von 411 750 DM geschenkt und übertragen. Das FA hatte für diesen Erwerb Schenkungsteuer in Höhe von 8 893 DM festgesetzt. Der Kläger beantragte in der für den Erwerb 1997 abgegebenen Schenkungsteuererklärung die Anrechnung dieser damals bezahlten Steuer gemäß § 14 Abs. 1 ErbStG. Das FA lehnte diesen Antrag mit der Begründung ab, eine Anrechnung der für die Vorschenkung entrichteten Steuer sei nicht möglich. Das mit Einspruch und Klage verfolgte Ziel, dass eine ”negative” Schenkungsteuer von ./. 8 893 DM festgesetzt wird, hatte keinen Erfolg (, EFG 2000 S. 1143).
2. Zur Urteilsbegründung
Das FG sei, so der BFH,...