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Zuwendung eines Geldbetrags an Kind unter Bedingung der sofortigen Zurverfügungstellung als Darlehen
1. Leitsatz
”Verpflichtet sich der beherrschende Gesellschafter einer Personengesellschaft in einem notariellen Vertrag, seinem Kind zu Lasten seines Darlehenskontos einen Geldbetrag unter der Bedingung zuzuwenden, dass er der Gesellschaft sogleich wieder als Darlehen zur Verfügung zu stellen ist, können die Zinsen bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft nicht als Betriebsausgaben abgezogen werden. Das gilt auch bei längeren Abständen zwischen Schenkungs- und Darlehensvertrag, wenn zwischen beiden Verträgen eine auf einem Gesamtplan beruhende sachliche Verknüpfung besteht (Anschluss an , BStBl 2001 II S. 393)” lautet der Leitsatz des (NWB EN-Nr. 556/2002; Vorinstanz: , EFG 2001 S. 881).
2. Sachverhalt
Klin. und Revisionsklin. dieses Urteilsfalls ist eine GmbH & Co. KG. Der mit 52 v. H. an der Klin. beteiligte Vater schenkte mit notariellem Vertrag vom seiner nicht beteiligten Tochter einen Geldbetrag von 990 000 DM, den er zu Lasten seines Darlehenskontos bei der KG am auf ein Bankkonto der Tochter überweisen ließ. Im Schen...