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NWB Nr. 25 vom Seite 1955

Einbeziehung eines „Überpreises” in eine Teilwertabschreibung

von Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

1. Leitsatz

„Ein beim Erwerb eines Grundstücks gezahlter Überpreis rechtfertigt allein keine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Vergleichswert zu einem späteren Bilanzstichtag. Der Überpreis nimmt jedoch an einer aus anderen Gründen gerechtfertigten Teilwertabschreibung in dem Verhältnis teil, das dem gegenüber dem Anschaffungszeitpunkt gesunkenen Vergleichswert entspricht„ (, BStBl 2002 II S. 294; Vorinstanz: , EFG 2000 S. 305).

2. Sachverhalt

Der Kl. und Revisionskl. (Kl.) ist Land- und Forstwirt, der für die Streitjahre 1989 und 1990 seinen Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich gem. § 4 Abs. 1 EStG ermittelte. Am 1. 7. 1986 erwarb er Ackerland für umgerechnet 10,80 DM/qm ohne Nebenkosten. Der von einem Gutachterausschuss festgestellte Richtwert für Ackerland zu diesem Zeitpunkt und für die Region betrug 8,75 DM/qm. In den folgenden Veranlagungszeiträumen nahm der Kl. Teilwertabschreibungen auf den Grund und Boden vor, so dass dieser am noch 7 DM/qm betrug; der Gutachterausschuss hatte für diesen Zeitpunkt einen Richtwert von 6,75 DM/qm festgestellt. Die vorgenommene Teilwertabschreib...

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