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Rückstellungen für die Inanspruchnahme aus Bürgschaften
Soll ein in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenes Unternehmen weitergeführt werden, ist meist eine grundlegende Sanierung erforderlich. In diesem Zusammenhang ist eine neue Entscheidung des BFH interessant, wonach Bürgschaften, die die Gesellschafter einer Besitz-PersGes für Verbindlichkeiten der Betriebs-KapGes übernommen haben, nicht zu nachträglichen Anschaffungskosten für die zum Sonder-BV II der Gesellschafter bei der Besitz-PersGes gehörenden Anteile an der Betriebs-KapGes führen. Es dürfen deshalb für solche Bürgschaften bei drohender Inanspruchnahme Verbindlichkeitsrückstellungen gebildet werden (, NWB EN-Nr. 339/2002).
1. Sachverhalt
Der Sachverhalt der Entscheidung stellt sich verkürzt wie folgt dar: Die Gesellschafter A, B und C waren an der Besitzgesellschaft zu je einem Drittel beteiligt. Diese verpachtete ihr Unternehmen an die ABC-GmbH, an der die Gesellschafter ebenfalls zu je einem Drittel beteiligt waren. Die GmbH-Anteile der Gesellschafter wurden in der Gesamtbilanz der Besitzgesellschaft als Anlagevermögen ausgewiesen. Im Oktober 1993 übernahmen die drei Gesellschafter zur Sicherun...