Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Rückstellung für Handelsvertreterprovision
Mit Urt. v. - I R 39/00 (NWB EN-Nr. 754/2001) hat sich der BFH erneut mit der Frage befasst, wann eine Rückstellung für den Provisionsanspruch eines Handelsvertreters gebildet werden kann. Die Besonderheit des Falls liegt darin, dass der nachvertragliche Provisionsanspruch des Handelsvertreters nicht nur Entgelt für ein Wettbewerbsverbot gem. § 89b HGB, sondern auch eine Vergütung für die geleistete Arbeitsleistung in der Vergangenheit war.
1. Sachverhalt
Im Jahr 1963 übernahm der Handelsvertreter W die Vertretung der Klägerin und Revisionsbeklagten in Deutschland. Die Klägerin, die einen Handel mit Gartenbedarf betreibt, schloss mit dem Handelsvertreter einen Vertrag, nach dem dieser mit ihr weder während des Arbeitsverhältnisses noch in den zwei Jahren nach Beendigung desselben in Wettbewerb treten dürfe. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sollte W für weitere zwei Jahre eine Provision auf den die Summe von 500 000 DM im Vertragsgebiet übersteigenden letzten Jahresumsatz der Klägerin erhalten. Dieser Provisionsanspruch sollte als Entschädigung für das Wettbewerbsverbot gelten. Der Ausgleichsanspruch sollte sich für jedes über das z...