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Mehr Rechtssicherheit im Verfahrensrecht?
1. Änderung oder Präzisierung der Rechtsprechung
Mit Urteil v. - I R 50/95 (NWB EN-Nr. 452/2001 und 456/2001) hat der BFH über die phasengleiche Aktivierung von Dividendenansprüchen entschieden. Die Entscheidung beruht auf dem Beschluss des Großen Senats des (BStBl 2000 II S. 632). Im Urteil v. hat der I. Senat des BFH aber auch zu der Frage Stellung genommen, wann eine Änderung der Rechtsprechung im Sinne von § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO vorliegt. Im Leitsatz heißt es, dass § 176 Abs. 1 Nr. 3 AO nicht eingreift, wenn zunächst ein Änderungsbescheid ergeht und erst anschließend eine Rechtsprechungsänderung erfolgt, durch die der Änderungsbescheid materiell-rechtlich legitimiert wird.
Im Streitfall hatte die Klägerin am 84 v. H. des Grundkapitals einer AG erworben. Am wurden der Jahresabschluss der AG zum festgestellt und eine Dividendenausschüttung von 29 DM je Stammaktie beschlossen. Der Jahresabschluss der Klägerin wurde am aufgestellt, wobei die Dividende aus der AG bereits als Ertrag des Jahres 1985 erfasst war. Im Anschluss an eine Betriebsprüfung wurden die zunächst entsprechend der Erklärung erlassenen Bescheide für 1985 und 1986 geändert und d...BStBl 1999 II S. 551BStBl 1986 II S. 794BStBl 1986 II S. 815