Patentnichtigkeitsklageverfahren – "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation (europäisches Patent)" – zur Auslegung des Gegenstands eines Patentanspruchs
Tatbestand
Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des europäischen Patents 1 186 189 (Streitpatent), das am 15. Februar 2000 angemeldet und in der Verfahrenssprache Deutsch mit 11 Patentansprüchen auch für das Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland erteilt worden ist. Das Streitpatent nimmt die Priorität der deutschen Patentanmeldung 19910239 vom 8. März 1999 in Anspruch und hat in der erteilten Fassung die Bezeichnung "Verfahren zur Vergabe von Zugriffsrechten auf einen Telekommunikationskanal an Teilnehmerstationen eines Telekommunikationsnetzes und Teilnehmerstation". Es wird beim Deutschen Patent- und Markenamt unter der Nummer DE 500 14 321 geführt.
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