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Einkommensteuer; | Abschlußgebühren für einen Bausparvertrag (§§ 9, 20 EStG)
Nach dem können Abschlußgebühren für einen Bausparvertrag Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen sein, wenn der Abschluß des Bausparvertrags in keinem engen zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit der Verwirklichung eines Bauvorhabens steht und wenn auf Dauer gesehen ein Überschuß aus Zinsgutschriften erwartet werden kann. - Eine ausführliche Besprechung der Entscheidung werden wir in Heft 11 der im NWB-Verlag erscheinenden Zeitschrift ,,Kommentierte Finanzrechtsprechung - KFR'' veröffentlichen.