OFD München - S 2246 – 37 St 41/42

§ 18 EStG Einkünfte aus heilberuflicher Tätigkeit (§ 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG);
Medizinisches Gerätetraining in Krankengymnastikpraxen

In zunehmender Zahl bieten Krankengymnasten in ihren Praxen Fitnessgeräte zur Nutzung im Rahmen des sog. medizinischen Gerätetrainings (MGT) an. Beim MGT handelt es sich regelmäßig um eine reine Präventivmaßnahme im Anschluss an eine ärztliche verordnete Maßnahme. Eine ärztliche Verordnung liegt beim MGT regelmäßig nicht vor.

In Übereinstimmung mit den Bundesministerium der Finanzen bittet die OFD München/Nürnberg dazu folgende Auffassung zu vertreten:

Krankengymnasten treten insoweit in Wettbewerb zu den Betreibern von gewerblichen Fitnesstudios. Soweit Krankengymnasten MGT anbieten, handelt es sich nicht mehr um eine heilberufliche Tätigkeit i.S.d. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG. Aus dem MGT erzielen die Krankengymnasten vielmehr gewerbliche Einkünfte. Dies gilt auch dann, wenn – ausnahmsweise – für ein MGT eine ärztliche Verordnung vorliegen sollte.

Inhaltlich gleichlautend
OFD München v. - S 2246 – 37 St 41/42
OFD Nürnberg v. - S 2246 – 136/St 31

Fundstelle(n):
PAAAA-81758