§ 3 EStG Steuerliche Behandlung des Arbeitslohns für ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis bei nachträglicher Aufnahme einer regulären Beschäftigung;
hier: Behandlung von Einsprüchen und Anträgen auf Billigkeitsmaßnahmen gem. § 163 AO
Der BFH hält nach dem Beschluss vom (BFH/NV 2003 S. 622, Vorinstanz ) an seiner Auffassung fest, dass die Steuerbefreiung des § 3 Nr. 39 EStG in der bis März 2003 gültigen Fassung entfällt, wenn die Summe anderer Einkünfte als der aus einer geringfügigen Beschäftigung positiv ist. Dies gilt unabhängig von der Einkunftsart und den Bezugszeiten der anderen Einkünfte im selben Veranlagungszeitraum (Anschluss an BStBl 2002 II S. 361).
Bislang wegen abgelehnter Billigkeitsmaßnahmen ruhende Rechtsbehelfsverfahren können nunmehr erledigt werden.
OFD Nürnberg v. - S 2342 - 102/St 32
Fundstelle(n):
UAAAA-81684