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BPatG Urteil v. - 5 Ni 35/09 (EU)

Wirkungslosigkeit dieser Entscheidung

Tatbestand

Die Beklagte ist eingetragene Inhaberin des auch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland erteilten europäischen Patents 1 214 813 (Streitpatent), das am 25. August 2000 unter Inanspruchnahme der Priorität der deutschen Patentanmeldung 199 43 058 vom 9. September 1999 angemeldet worden ist.

Fundstelle(n):
TAAAI-07479

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
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BPatG, Urteil v. 31.03.2010 - 5 Ni 35/09 (EU)

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