Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Verfassungswidrigkeit von Grunderwerb- und Gewerbesteuer weiterhin ungeklärt
Die in der Fachwelt mit Spannung erwarteten Entscheidungen des BVerfG zu den zwei Richtervorlagen des Niedersächsischen FG über die Verfassungswidrigkeit des GrEStG und des GewStG haben noch keine inhaltliche Klärung gebracht, da die Einzelrichtervorlagen lediglich aus formellen Gründen als unzulässig zurückgewiesen wurden.
I. Zugrundeliegende Problematik
Zur Erinnerung: Der Grunderwerbsteuer unterliegen grds. alle in § 1 GrEStG näher umschriebenen Erwerbsvorgänge. Im Hinblick auf die Entscheidungen des BVerfG zur VSt und ErbSt erhob sich die Frage, ob das Gebrauchsvermögen des Steuerbürgers in Form des selbstgenutzten durchschnittlichen Einfamilienhausgrundstücks als existenznotwendiges Vermögen grunderwerbsteuerfrei zu stellen sei. In den §§ 3 und 4 GrEStG sind zwar allgemeine und besondere Ausnahmen von der Besteuerung vorgesehen. Diese sind aber nach Auffassung des vorlegenden Richters nicht ausreichend, um die verfassungsrechtlichen Vorgaben zu erfüllen. Der Berichterstatter hat daher das Verfahren ausgesetzt und dem BVerfG die Frage vorgelegt, ob ein Verstoß gegen die Eigentumsgarantie des Art. 14 Abs. 1 GG und den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG vorliege.
In der ...