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NWB Nr. 29 vom Seite 2297

Rückstellung wegen gerichtlich geltend gemachter Schadensersatzansprüche

Verfasser: Steuerberater Axel Höhmann, Solingen

Auch im Urt. v. beschäftigt sich der BFH mit der Thematik Rückstellungen und der Abgrenzung von werterhellenden und wertbegründenden Tatsachen. Im Sachverhalt des Jahres 1991 war streitig, wann eine einmal gebildete Rückstellung wegen gerichtlich geltend gemachter Schadensersatzansprüche gewinnerhöhend wieder aufzulösen ist. Der Kl. und Revisionskläger (Kl.) war Mitglied der O-Sozietät. Die A-GmbH hatte gegen den Kl. im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit als Wirtschaftsprüfer im Jahr 1988 Schadensersatzansprüche geltend gemacht, für die der Kl. in seiner Sonderbilanz zum eine mit 2 454 800 DM dotierte Rückstellung einstellte. Im Februar 1991 wurde die Berufung der A-GmbH in dem Rechtsstreit gegen den Kl. zurückgewiesen. Der BGH nahm die S. 2298Revision der A-GmbH durch Beschl. v. nicht zur Entscheidung an. Der Kl. führte die Rückstellung für die von der A-GmbH geltend gemachten Regreßansprüche zum fort; dagegen löste das FA diese Rückstellung gewinnerhöhend auf, da aufgrund der bis zur Aufstellung der Bilanz am bekanntgewordenen Tatsachen nicht mehr mit einer Inanspruchnahme des Kl. zu rechnen gewesen sei. Einspruch und Klage hatten kei...

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