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NWB Nr. 16 vom Seite 1216

Schuldzinsen als Betriebsausgabe nach einer Betriebsaufgabe

Verfasser: Steuerberaterin Dipl.-Kffr. Marion Westermann, Möhnesee-Körbecke, und Steuerberater Dipl.-Kfm. Peter Keune, Dortmund

Der BFH bestätigte in seinem Urt. v. das Urt. des FG Münster, nach dem anfallende Schuldzinsen nach einer Betriebsveräußerung oder -aufgabe nur unter bestimmten Voraussetzungen zum Abzug als nachträgliche BA zugelassen werden. Zum einen muß die Verbindlichkeit während des Bestehens des Betriebs begründet worden sein, zum anderen ist ein Abzug nur insoweit möglich, als die Verbindlichkeit nicht durch den Veräußerungserlös oder die Verwertung von Aktivvermögen beglichen werden konnte. Im Streitfall führte die bei der Betriebsaufgabe gewählte Gestaltung zu dem Ergebnis, daß Schuldzinsen in keinem Bereich steuerlich geltend gemacht werden konnten.

Der Stpfl. gab sein Einzelunternehmen auf, indem er mit seiner Frau, seiner Tochter und seinem Schwiegersohn eine GmbH gründete und an diese sein bisheriges Einzelunternehmen mit Ausnahme des teilweise betrieblich genutzten Grundstücks veräußerte. Das in sein Privatvermögen überführte Grundstück vermietete der Stpfl. an die neugegründete GmbH. Aus dem Erwerb des Einzelunternehmens in Verbindung mit der Übernahme sämtlicher Passiva - einschließlich der das Grundstück betreffenden Verbindlichkeit - ergab si...

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