OFD Berlin - St 175 - S 2190 - 1/03

Aufteilung von Anschaffungskosten beim Erwerb von bebauten Grundstücken im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge

In seinem Urteil vom (Az.: 2 K 211/01) hat das FG Baden - Württemberg entschieden, dass der Kaufpreisaufteilung im ”Kauf - und Übergabevertrag” zu folgen ist.

Die Kläger hatten mit ”Kauf und Übergabevertrag” vom von den Eltern der Klägerin ein Zweifamilienhaus erworben. Der Vertrag bestimmt, dass die Wohnung im Dachgeschoss des Gebäudes zu einem Kaufpreis von 160.000 DM veräußert wird. Hinsichtlich der Wohnung im Erdgeschoss wurden folgende ”Gegenleistungen” vereinbart:

Ein lebenslängliches dingliches Wohnrecht der Eltern, Wart und Pflege der Eltern in gesunden und kranken Tagen, Zahlung von 40.000 DM zur Gleichstellung der Schwester der Klägerin sowie Pflege der zukünftigen Gräber der Eltern.

Das Finanzamt teilte den Betrag von 160.000 DM auf die von den Klägern vermietete Dachgeschosswohnung und die wohnrechtsbelastste Erdgeschosswohnung auf. Das Gericht folgte der im Vertrag vorgenommenen Aufteilung. Da das Urteil Bedenken hinsichtlich der BFH - Rechtsprechung auslöst, wonach sich in Fällen der Erbauseinandersetzung die Aufteilung von Ausgleichszahlungen nicht nach dem Willen der Beteiligten, sondern nach den Teil- bzw. Verkehrswerten der Wirtschaftsgüter richtet ( BStBl 1992 II S. 512 und BStBl 1996 II S. 310), hat das Finanzamt die zugelassene Revision eingelegt (Az. IX R 54/02).

Über den Ausgang des Verfahrens werde ich zu gegebener Zeit informieren.

OFD Berlin v. - St 175 - S 2190 - 1/03

Fundstelle(n):
TAAAA-81615