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NWB Nr. 47 vom Seite 4209

Verpachtung eines Gewerbebetriebs

Verfasser: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt Heinz Richter, Köln

Wird ein Betrieb mit seinen wesentlichen Grundlagen verpachtet, der zuvor vom Verpächter selbst bewirtschaftet bzw. betrieben wurde, so hat der Verpächter das Wahlrecht, ob er ohne Realisierung der stillen Reserven weiter (gewerbesteuerfreier) Unternehmer bleiben oder ob er die stillen Reserven realisieren und in Zukunft privater Verpächter sein will. Hat der Verpächter eines Gewerbebetriebs den ”fortgesetzten” Betrieb gewählt und erklärt er seine Pachteinnahmen als solche aus S. 4210Gewerbebetrieb, so stellt sich in der Praxis häufig die Frage, wie denn steuerlich zu verfahren ist, wenn tatsächlich der verpachtete Betrieb nicht mehr die Voraussetzungen eines Betriebs erfüllt, sondern es sich nur noch um einzelne Wirtschaftsgüter (Grundbesitz) handelt, da der Pächter zwischenzeitlich entsprechende Umgestaltungen vorgenommen hat. Vielfach stellt sich die Frage nach dem Vorliegen der Betriebsverpachtung schon zu Beginn der Verpachtung; denn das Wahlrecht besteht nur dann, wenn bei wirtschaftlicher Betrachtung das bisherige Unternehmen in seinen wesentlichen Grundlagen zur Fortsetzung des Betriebs übergeben wird und der Verpächter oder sein Rechtsnachfolger b...

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