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Böse Überraschungen beim Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform
Auf die erfreuliche Beseitigung der Gewerbekapitalsteuer ab und deren Nichtanwendung in den neuen Bundesländern auch für 1996 und 1997 durch das am 5. 9. 1997 auch vom Bundesrat verabschiedete ”Gesetz zur Fortsetzung der Unternehmenssteuerreform” fällt ein Schatten. Diesen verursacht die von den bisherigen Vorstellungen völlig abweichende sog. Gegenfinanzierung, die auf die Beschlußempfehlung des Vermittlungsausschusses v. (BT-Drucks. 13/8325) zurückgeht. Ob es angesichts der Finanzlage der öffentlichen Haushalte unumgänglich war, den Unternehmen zu nehmen, was ihnen der Wegfall der Gewerbekapitalsteuer bringt, mag dahinstehen. Zu kritisieren ist an dem Gesetz jedenfalls,
daß die meisten Steuerverschärfungen bereits für 1997 gelten sollen und ohne ernsthafte vorherige Erörterung mit den Betroffenen, der Steuerwissenschaft und Beraterschaft gewissermaßen ”bei Nacht und Nebel” kreiert worden sind und
die Änderungen teilweise unsystematisch sind (und insoweit nicht lediglich Mißbrauch bekämpfen) und das Steuerrecht weiter verbiegen.
Man kann der Bundessteuerberaterkammer nur zustimmen, wenn sie die Vorgehensweise der ”Steuerreformer” in e...