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Kleinere Photovoltaikanlagen: Liebhabereiantrag und aktuelle Anwendungsfragen
[i]Gragert, NWB 45/2021 S. 3312Das (BStBl 2021 I S. 2202) eine überarbeitete Vereinfachungsregelung für kleine Photovoltaikanlagen bzw. vergleichbare Blockheizkraftwerke geschaffen. Danach unterstellt die Finanzverwaltung ohne weitere Prüfung, dass ein einkommensteuerlich unbeachtlicher Liebhabereibetrieb vorliegt, wenn der Betreiber innerhalb einer bestimmten Frist erklärt, dass er die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen möchte. Das Antragswahlrecht betrifft nur die Gewinnerzielungsabsicht im Sinne des EStG; das Antragswahlrecht wirkt sich nicht auf die Umsatzsteuer aus. Nachfolgend wird auf aktuelle Zweifelsfragen hingewiesen.
Betreiberbezogene Wahlrechtsausübung
[i]10,0 kW/kWp bezieht sich auf die Summe der Photovoltaikanlagen des jeweiligen BetreibersDie Prüfung der Leistungsgrenze ist antragsteller-/betriebsbezogen zu prüfen. Bei Ehe- gatten kann damit jeder Ehegatte die Vereinfachungsregel in Anspruch nehmen, wenn die Gesamtleistung der von ihm betriebenen Photovoltaikanlage(n) 10,0 kW/kWp nicht übersteigt. Daneben können Ehegatten für eine gemeinsam betriebene Photovoltaikanlage bis 10,0 kW/kWp ebenfalls die Vereinfachungsregelung in Anspruch nehmen.
Die Finanzverwaltung wendet die Vereinfachungsregelung je Be...BStBl 2021 I S. 2202