Niedersächsisches Finanzministerium - S 2144 - 106 - 312 S 2144 - 9 - 33

§ 4 EStG Abzugsverbot für die Zuwendung von Vorteilen i.S. des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 EStG Mitteilungspflicht der Finanzbehörde

Erlass vom - Az. w.o.

Zu der Frage, ob die Mitteilungspflicht nach § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 10 Satz 3 EStG auch dann besteht, wenn die Belehrung gem. Rdnr. 30 des (BStBl 2002 I S. 1031) unterblieben ist, vertritt das FinMin Niedersachsen nach Abstimmung mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder folgende Auffassung:

Bei einem Verstoß gegen die Belehrungspflicht dürfen die erlangten Kenntnisse nach Rdnr. 30 des a.a.O. - grundsätzlich nicht strafrechtlich verwertet werden. Da über die Frage des strafrechtlichen Verwertungsverbots letztlich im Strafverfahren zu entscheiden ist, besteht die Mitteilungspflicht bei Vorliegen der übrigen Voraussetzungen unabhängig davon, ob ein strafrechtliches Verwertungsverbot eingreift.

Niedersächsisches Finanzministerium v. - S 2144 - 106 - 312 S 2144 - 9 - 33

Fundstelle(n):
AAAAA-81523