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Wirksamkeit von Schiedsvereinbarungen bei der Personengesellschaft
BGH entwickelt seine Rechtsprechung zur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten weiter
Gesellschaftsrechtliche Schiedsklauseln werden im Recht der Kapitalgesellschaft und bei Personengesellschaften seit Langem diskutiert. Ist die Wirksamkeit von Gesellschafterbeschlüssen Gegenstand eines Schiedsverfahrens, fehlen gesetzliche Regelungen für die insoweit wesentliche Urteilswirkung für und gegen jedermann. Dies kann dazu führen, dass zu einem Beschluss unterschiedliche Entscheidungen in mehreren Schiedsverfahren ergehen. Mit seinem im Rahmen des vorliegenden Beitrags kommentierten Urteil v. (I ZB 13/21, „Schiedsfähigkeit IV”, NWB KAAAI-00739) entwickelt der Bundesgerichtshof (BGH) seine Linie zur Schiedsfähigkeit von Gesellschafterbeschlüssen im Personengesellschaftsrecht fort. Die Entscheidung hat zudem grundlegende Bedeutung für die Frage der Teilnichtigkeit von Schiedsvereinbarungen im gesamten Gesellschaftsrecht.
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I. Die Diskussion um die Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten
[i]Der II. Zivilsenat entwickelte seine Position zur in einer GmbH vereinbarten KlauselDie Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten im Gesellschaftsrecht wird seit Jahren in der juristischen Literatur lebhaft diskutiert (vgl. nur Borris, NZG 2017 S. 761 ff.). Die große Relevanz für ...