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Realsplitting
Die steuerliche Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner wird im Steuerrecht unter dem Begriff „Realsplitting“ zusammengefasst. Dabei steht dem Sonderausgabenabzug beim Unterhaltsleistenden die Versteuerung der Unterhaltszahlungen durch den Unterhaltsempfänger gegenüber. Der folgende Beitrag stellt neben der Funktionsweise auch die Voraussetzungen für den Sonderausgabenabzug sowie die Besonderheiten der Vorschrift dar.
Allgemeines
Realsplitting bezeichnet im Allgemeinen das Verfahren zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten. Über § 2 Abs. 8 EStG gelten die einkommensteuerrechtlichen Regelungen zu Ehen und Ehegatten auch für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften.
Hinter dem Begriff „Realsplitting“ steht das System der korrespondierenden Besteuerung, sog. Korrespondenzprinzip. Demnach kann der Unterhaltsleistende seine Zahlungen nur dann als Sonderausgaben im Rahmen seiner Einkommensteuererklärung abziehen, wenn der Unterhaltsempfänger die Zahlungen als Einkünfte versteuert.
Hintergrund des Realsplittings ist die quasi Aufrechterhaltung eines ...