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Umsatzsteuerliche Verbuchung von Aufmerksamkeiten
[i]Schönfeld/Plenker, Aufmerksamkeiten, Lexikon Lohnbüro NWB RAAAD-14280 Kleine Geschenke erhalten die Freundschaft – oder auch die Motivation der Mitarbeiter. Aufmerksamkeiten sind beliebte Zeichen der Wertschätzung seitens der Arbeitgeber anlässlich persönlicher Ereignisse wie Geburtstage, Jubiläen, Hochzeiten oder die Geburt eines Kindes. Steuerfrei können ausschließlich Sachzuwendungen bis zu einem Wert von 60 € erfolgen; Geldzuwendungen sind wertunabhängig stets als Arbeitslohn zu behandeln.
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I. Steuerrechtliche Kriterien für Aufmerksamkeiten
[i]Zuwendungen für den privaten BedarfAls Aufmerksamkeiten sind unentgeltliche Zuwendungen des Arbeitgebers an sein Personal für dessen privaten Bedarf zu verstehen. Es liegt ein nicht steuerbarer Umsatz vor, wenn die Zuwendung in ihrer Art und ihrem Umfang nach einem Geschenk entspricht, das im wirtschaftlichen Geschäftsverkehr üblicherweise ausgetauscht wird.
Dabei darf die Überlassung nicht zu einer persönlichen Bereicherung des Arbeitnehmers führen, also nur „unwesentlich“ sein.
[i]Wert maximal 60 €Die Finanzverwaltung nimmt eine „unwesentliche“ Aufmerksamkeit an, wenn die Zuwendung den Wert von 60 € nicht übersteigt. Die Wertgrenze ist ein Bruttobetrag und beinhal...