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Einkommensteuer | Sonderausgabenabzug von Beiträgen zur gesetzlichen Pflegeversicherung bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU
Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Arbeitnehmerfreizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV gebietet es, vom Ausschluss des Sonderausgabenabzugs gem. § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 EStG auch dann abzusehen, wenn S. 656der Steuerpflichtige im ehemaligen Beschäftigungsstaat keine − wie von Buchst. a der Vorschrift vorausgesetzt − Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit erzielt, sondern eine vom Bestehen des Arbeitsverhältnisses abhängige gesetzliche Altersrente. (2) Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. c EStG „keinerlei“ steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Besteuerung dort bezogener Einnahmen zulässt, sind die einzelnen Sparten der Vorsorgeaufwendungen getrennt zu beurteilen.