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Bewertung; | Begriff der ,,Wohnung'' im Bewertungsrecht (§ 75 BewG)
Nach dem müssen Wohnungen (i.S. des § 75 Abs.5 und 6 BewG) in Ein- und Zweifamilienhäusern mehr als 23 qm groß sein (Bestätigung des , BStBl 1985 II 582). Der Senat führt in dieser Entscheidung weiter aus, daß eine Einliegerwohnung gegenüber der Hauptwohnung baulich abgeschlossen ist, wenn eine verbindende Türöffnung in dem Massivbau so geschlossen worden ist, daß sie nur mit erheblichem Aufwand wieder hergestellt werden könnte.