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Bilanzierung | Kein rückwirkender Teilwertansatz nach vorheriger Buchwertfortführung
Kommt es nach einer Buchwertübertragung i. S. von § 6 Abs. 5 Satz 3 EStG zu einem Sperrfristverstoß i. S. von § 6 Abs. 5 Satz 6 EStG, ist ein rückwirkender Teilwertansatz ausgeschlossen, wenn im Rahmen des Sperrfristverstoßes die stillen Reserven vollständig aufgedeckt werden und nicht auf ein anderes Körperschaftsteuersubjekt übergehen.
Eine GmbH ist zu 100 % als Kommanditistin an der A-GmbH & Co. KG beteiligt; zudem ist sie Alleingesellschafterin der Komplementär-GmbH. Die GmbH überträgt am ein Wirtschaftsgut zum Buchwert gem. § 6 Abs. 5 Satz 3 Nr. 1 EStG auf die A-GmbH & Co. KG. Am veräußert die GmbH 51 % ihrer Kommanditbeteiligung an der A-GmbH & Co. KG an die Z-KG, deren acht Gesellschafter Kapitalgesellschaften sind. Der hierbei entstehende Gewinn beruht auf den stillen Reserven des übertragenen Wirtschaftsguts. ...