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FG Münster Beschluss v. - 9 V 2784/21 F

Gesetze: InsO § 18; AO § 175 Abs. 1 Nr. 2; EStG § 3a

Sanierung: Sanierungsgewinn

Steuerfreier Sanierungsertrag i.S. des § 3a EStG

Leitsatz

1) Eine unternehmensbezogene Sanierung gemäß § 3a EStG liegt vor, wenn der Stpfl. für den Zeitpunkt des Schuldenerlasses die Sanierungsbedürftigkeit, die Sanierungseignung und die Sanierungsabsicht nachweist.

2) Sanierungsbedürftig ist ein Unternehmen, wenn es ohne die Sanierung nicht fortgeführt werden kann. Die Beurteilung erfolgt auf Grundlage der Ertrags- und Finanzlage, des Verhältnisses der liquiden Mittel zur Höhe der Schuldenlast und der Gesamtleistungsfähigkeit des Unternehmens. Jedenfalls dann, wenn ein Insolvenzantragsgrund vorliegt, liegt auch die Sanierungsbedürftigkeit vor.

3) Sanierungsfähigkeit/Sanierungseignung ist gegeben, wenn das Überleben des Unternehmens durch den Schuldenerlass und ggf. weitere Sanierungsmaßnahmen bei objektiver Betrachtung gesichert ist.

4) Sanierungsabsicht wird vermutet, wenn der Schuldner sanierungsbedürftig ist und der Erlass geeignet war, die Sanierung herbeizuführen.

5) Der Antrag auf Anwendung des § 3a EStG stellt ein rückwirkendes Ereignis i.S. des § 175 Abs. 1 Nr. 2 AO dar.

Tatbestand

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 6 Nr. 28
DStRE 2022 S. 920 Nr. 15
GmbH-StB 2022 S. 215 Nr. 7
QAAAI-05646

Preis:
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Nutzungsdauer:
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FG Münster, Beschluss v. 07.02.2022 - 9 V 2784/21 F

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