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Gewerberecht; | Zulässigkeit sog. Swinger-Clubs
Sog. Swinger-Clubs, in denen die Besucher die Möglichkeit haben, mit anderen Besuchern sexuelle Handlungen vorzunehmen, beschäftigen zunehmend die Rspr. der Verwaltungsgerichte (s. bereits VG Köln, NVwZ 1984, 263; VGH München, GewArch 1996, 474). Im Unterschied zu einem Bordell erkauft sich der Besucher mit seinem Eintrittsgeld lediglich den Zutritt zu der ,,Begegnungsstätte'', so dass die für die Prostitution geltenden Regeln nicht zum Zuge kommen. Zunehmend wird auch die für eine Untersagung erforderliche Sittenwidrigkeit im gewerberechtlichen Sinne verneint. Handlungen in den Räumen einer Gaststätte (wegen des Ausschanks von Getränken bzw. der Ausgabe von zubereiteten Speisen bedürfen die ,,Clubs'' einer Gaststättenkonzession) verstießen grundsätzlich nicht gegen die guten Sitten, wenn ...