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SteuerStud Nr. 5 vom Seite 312

Konsignationslager nach § 6b UStG

Stolperfallen und Vereinfachungen in sechs prüfungs- und praxisrelevanten Fällen

Britta Bachstein

Unternehmer, die Waren zur eigenen Verfügung von einem Mitgliedstaat in einen anderen Mitgliedstaat verbringen, haben diese Umlagerungen/Warenbewegungen in den betroffenen Mitgliedstaaten anzuzeigen. Im Abgangsmitgliedstaat ist die Verbringung als innergemeinschaftliche Lieferung i. S. von § 3 Abs. 1a UStG und im Bestimmungsmitgliedstaat als innergemeinschaftlicher Erwerb i. S. von § 1a Abs. 2 UStG anzumelden. Eine Anzeigepflicht in Form einer innergemeinschaftlichen Verbringung unterbleibt dagegen, wenn es sich bei den Verbringungen entweder um eine der Art nach nur vorübergehende Verwendung handelt oder wenn die seit dem geltenden Tatbestandsvoraussetzungen der Konsignationslagerregelungen gem. § 6b UStG erfüllt sind und damit die gesetzlichen Konsequenzen des § 6b Abs. 2 UStG eintreten. Dieses Thema zählt zu den Prüfungsschwerpunkten in der StB-Prüfung. Im Folgenden werden zunächst die umsatzsteuerlichen Konsequenzen der innergemeinschaftlichen Verbringung dargestellt. Hieran anschließend werden unter Berücksichtigung des Einführungsschreibens des BMF die Vereinfachungen erläutert, die die Konsignationslagerregelung für den liefernden Stpfl. bewirkt, sowie Fallstricke aufgezeigt, die Stpfl. b...

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