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Einkommensteuer | Abzug von Vorsorgeaufwendungen bei grenzüberschreitender Betätigung innerhalb der EU II (BFH)
Vorsorgeaufwendungen, die bei einer
grenzüberschreitenden Tätigkeit bereits der Beschäftigungsstaat im Rahmen der
Besteuerung der dort erzielten und im Inland steuerfreien Einnahmen zum Abzug
zulässt, sind im Rahmen der inländischen Besteuerung nicht nochmals als
Sonderausgaben zu berücksichtigen (;
veröffentlicht am ).
Sachverhalt: Wie im Verfahren X R 11/20 (s. hierzu unsere Online-Nachricht v. 3.3.2022) streiten die Beteiligten um die steuerliche Berücksichtigung von in Luxemburg gezahlten Sozialversicherungsbeiträgen als Sonderausgaben im Inland.
Hierzu führten die Richter des BFH weiter aus:
Für die Frage, ob der Beschäftigungsstaat nach § 10 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Teilsatz 2 Buchst. c EStG "keinerlei" steuerliche Be...