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Forderungsverzicht eines Gesellschafters einer GmbH als Einlage zum Nominal- oder Teilwert der Forderung?
Der I. Senat legte dem Großen Senat mit Vorlagebeschl. v. 27. 7. 1994 die folgenden Rechtsfragen zur Entscheidung vor:
S. 201
1. Führt der Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr werthaltige Forderung gegenüber seiner KapGes bei letzterer zu einer Einlage in Höhe des Nominalwerts der Verbindlichkeit oder in Höhe des Teilwerts der Forderung?
2. Ist eine Einlage bei der KapGes auch dann anzunehmen, wenn der Forderungsverzicht im Sinne der ersten Vorlagefrage von einer dem Gesellschafter nahestehenden Person ausgesprochen wird (Drittaufwand)?
3. Löst der Verzicht eines Gesellschafters auf eine Forderung gegenüber seiner KapGes bei ihm stets den Zufluß des erlassenen Forderungsbetrags nach Art des § 11 EStG aus oder tritt diese Rechtsfolge nur bei bestimmten Formen eines Forderungsverzichts (z. B. Erlaßvertrag i. S. des § 397 BGB) ein?
Dem Vorlagebeschluß liegen drei ähnliche Sachverhalte (verkürzt wiedergegeben) zugrunde:
a) Eine Betriebs-GmbH konnte ihren Gesellschaftern die vereinbarten Pachtzinsen nicht in voller Höhe bezahlen. Die nicht bezahlten Pachtzinsen wurden in Darlehen umgewandelt. Als die GmbH notleidend wurde, verzichteten die Gesellschafter auf ihr...