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Neuere Rechtsprechung zur Verwendung des Telefax bei Schriftsätzen, Vollmachtsvorlagen und Rechnungen
Unter dem ökonomischen Zwang, höchste Anforderungen in immer kürzerer Zeit zu erfüllen, ist der Einsatz modernster Kommunikationstechnologien aus unserer Bürolandschaft nicht mehr wegzudenken. So gehört es auch für Angehörige der steuerberatenden Berufe zur täglichen Praxis, daß Schriftstücke an Mandanten, FinVerw oder an das FG per Telefax übermittelt werden. Mit den
S. 199dabei auftretenden Problemen im Hinblick auf Schriftform, Fristwahrung oder Notwendigkeit der Vorlage im Original beschäftigt sich die jüngste Rspr.
1. Fristwahrende Schriftsatzübermittlung per Telefax
Die Problematik der fristwahrenden Schriftsatzübermittlung per Telefax wurde bereits von Jestädt (NWB F. 2 S. 6139) ausführlich diskutiert. Zusammenfassend sei gesagt, daß fristwahrende Schriftsätze grds. durch Telefax übermittelt werden können. Jedoch ist auch bei Benutzung der Telefaxübermittlung die exakte Fristwahrung zu beachten, insbes. muß der vollständige Ausdruck des Schriftsatzes vor Fristablauf beim Empfänger vorliegen. Erreicht die letzte Seite des Schriftsatzes mit der Unterschrift des Absendenden den Empfänger des Faxes erst Sekunden nach Fristablauf, so ist die Frist n...