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Abgabenordnung | Zulässigkeit der im Fall einer Zusammenveranlagung nur von einem Ehegatten erhobenen Klage
Erhebt im Falle einer Zusammenveranlagung nur ein Ehegatte Klage gegen den Einkommensteuerbescheid und wird der Bescheid gegenüber dem anderen Ehegatten bestandskräftig, kann dem klagenden Ehegatten laut nicht allein deswegen die Klagebefugnis und das allgemeine Rechtsschutzbedürfnis abgesprochen werden, weil die festgesetzte Steuer schon entrichtet ist und ein Aufteilungsbescheid gem. § 269 Abs. 2 Satz 2 AO nicht mehr beantragt werden kann.