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StuB 5/2022 S. 193

Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung

Das BMF hat sein Schreiben vom - IV C 3 - S 2190/21/10002 :013, NWB GAAAH-72616 (BStBl 2021 I S. 298), zur Nutzungsdauer von Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung überarbeitet (, NWB HAAAI-04946).

In dem neuen Schreiben stellt das BMF ergänzend zu seinem Schreiben vom in Rz. 1 Folgendes klar: Die betroffenen Wirtschaftsgüter unterliegen auch weiterhin § 7 Abs. 1 EStG. Die Möglichkeit, eine kürzere betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zugrunde zu legen, stellt

  • keine besondere Form der Abschreibung,

  • keine neue Abschreibungsmethode und

  • keine Sofortabschreibung dar.

Die Anwendung der kürzeren Nutzungsdauer stellt zudem auch kein Wahlrecht i. S. des § 5 Abs. 1 EStG dar.

Auch bei einer grds. anzunehmenden Nutzungsdauer von einem Jahr gilt, dass

  • die Abschr...

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