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Umrechnung von Geschäftsvorfällen in fremder Währung im handelsrechtlichen Jahresabschluss, der Steuerbilanz und nach IFRS
I. Handelsrechtlicher Jahresabschluss
1. Zugangsbewertung
Für die Zugangsbewertung von auf fremde Währung (FW) lautenden Bilanzposten sind die GoB, insbesondere das Anschaffungskostenprinzip zu beachten, da § 256a HGB nur die Bewertung am Abschlussstichtag regelt. Bei Auseinanderfallen von erstmaliger Erfassung des zugrunde liegenden Bilanzpostens und Zahlungsmittelfluss ist der zum Zeitpunkt der Anschaffung eines auf FW lautenden Vermögensgegenstands (VG) beziehungsweise einer auf FW lautenden Schuld der hierfür zu zahlende beziehungsweise erhaltene Fremdwährungsbetrag (FW-Betrag) mit dem zu diesem Zeitpunkt herrschenden Wechselkurs umzurechnen. Spätere Wechselkursschwankungen wirken sich nicht mehr auf die Anschaffungskosten (AK) des VG und die daraus resultierenden Aufwendungen (insbesondere Abschreibungen) und Erträge aus. Analog hierzu sind auf FW lautende Umsatzerlöse sowie die daraus resultierenden Fremdwährungsforderungen (FW-Forderungen) mit dem Wechselkurs zum Zeitpunkt der Bewirkung der Umsatzerlöse (im Regelfall zum Zeitpunkt der Lieferung und Leistung) einzubuchen. Somit wirken sich spätere Schwankungen d...