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Vorsteuerabzug aus Rechnungen eines Insolvenz- bzw. Konkursverwalters
Das FG Münster hat in zwei Urteilen () unter Weiterentwicklung der Rechtsprechung des , BStBl 2016 II S. 486 - dazu entschieden, unter welchen Voraussetzungen der Gemeinschuldner bzw. der Schuldner in einem Konkursrespektive Insolvenzverfahren Vorsteuer aus der Rechnung eines Konkurs- bzw. Insolvenzverwalters ziehen kann. Dabei führte im dem einen finanzgerichtlichen Verfahren der Gemeinschuldner vor Eröffnung des Konkursverfahrens nur vorsteuerpflichtige Ausgangsumsätze und in dem anderen finanzgerichtlichen Verfahren der Schuldner vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens teilweise auch umsatzsteuerfreie Ausgangsumsätze aus.
I. Leitsätze (nicht amtlich)
1. Zielt ein Konkurs- oder Insolvenzverfahren darauf ab, die Gläubiger zu befriedigen, in dem das Vermögen des Gesamtschuldners respektive Schuldners abgewickelt wird, so erbringt der Konkurs- bzw. Insolvenzverwalter eine diesbezügliche einheitliche Leistung gegenüber dem Gesamtschuldner/Schuldner.
2. Die Berechtigung aus der diesbezüglichen Rechnung des Verwalters an den Gesamtschuldner/Schuldner Vorsteuer zu ziehen, b...