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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 3 K 984/20

Gesetze: EStG § 19 Abs. 1 S. 1 Nr. 1, EStG § 19 Abs. 1 S. 2, EStG § 3 Nr. 62, AO § 162 Abs. 1, AO § 162 Abs. 2 S. 1, DBA CHE 1978 Art. 15a

Höhe der überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge zu einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse

Leitsatz

1. Die Einkünfte eines Grenzgängers zur Schweiz aus nichtselbständiger Arbeit sind um die überobligatorischen Arbeitgeberbeiträge zu einer privatrechtlichen Schweizer Pensionskasse zu erhöhen. Deren Höhe kann bei einem in Prozent des versicherten Einkommens aller Arbeitnehmer bemessenen Kollektivbeitrag des Arbeitgebers mit dem auf den versicherten Lohn des Arbeitnehmers bezogenen Kollektivbeitragssatz geschätzt werden.

2. Der Zufluss von Arbeitslohn bei Arbeitgeberbeiträgen zur Zukunftssicherung hängt nicht davon ab, ob und in welcher Höhe später Versicherungsleistungen erlangt werden.

3. Bei privatrechtlichen Schweizer Pensionskassen, die als sog. umhüllende Pensionskassen neben der gesetzlichen Mindestversicherung nach dem Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge auch eine darüber hinausgehende überobligatorische Vorsorge erbringen, sind nur die obligatorischen Arbeitgeberbeiträge § 3 Nr. 62 Satz 1 EStG steuerfrei.

Fundstelle(n):
DStR-Aktuell 2022 S. 7 Nr. 32
DStRE 2022 S. 1093 Nr. 18
IAAAI-05144

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.10.2021 - 3 K 984/20

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