KassenSichV | Änderung der technischen Richtlinie für elektronische Aufzeichnungssysteme (BSI)
Das Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik (BSI) hat nach § 5 KassenSichV im Benehmen mit dem BMF die
technischen Anforderungen an das Sicherheitsmodul, das Speichermedium und die
einheitliche digitale Schnittstelle des elektronischen Aufzeichnungssystems
überarbeitet. Hierauf weist das BMF hin (-a/19/10012 :003).
Angepasst wurde die "Technische Richtlinie BSI TR-03116 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung - Teil 5: Anwendungen der Secure Element API".
Die geänderten Technischen Richtlinien sind auf der Internetseite des BSI veröffentlicht und können unter folgenden Link aufgerufen werden:
Das o.g. BMF-Schreiben ist auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Eine Aufnahme in die NWB Datenbank erfolgt in Kürze.
Das (BStBl I S. 206) wird teilweise hinsichtlich der Technischen Richtlinie „BSI TR-03116-5 Kryptographische Vorgaben für Projekte der Bundesregierung Teil 5 - Anwendungen der Secure Element API, Stand 2019“ und das (BStBl I S. 1041) wird vollständig aufgehoben.
Quelle: BMF online (il)
Fundstelle(n):
NWB ZAAAI-05079