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Innergemeinschaftlicher Fernverkauf und EU-OSS-Verfahren
[i]Ausführlicher Beitrag s. Seite 615Die EU hat mit der zweiten Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets die umsatzsteuerrechtlichen Regelungen im Onlinehandel grundlegend überarbeitet. Im Fokus stehen dabei die Umsetzung des Bestimmungslandprinzips durch die Überarbeitung der Regelungen zum innergemeinschaftlichen Fernverkauf (vormals Versandhandel), der Fernverkauf von Warensendungen aus dem Drittland sowie die Ausdehnung des bisherigen Mini-One-Stop-Verfahrens (MOSS-Verfahren) auf innergemeinschaftliche Fernverkäufe und weitere Leistungen im neuen One-Stop-Shop-Verfahren (OSS-Verfahren) samt Einführung des sog. Import-One-Stop-Shops (IOSS). Zudem wurde die Einbindung elektronischer Schnittstellen zur Vermeidung von Steuerausfällen in die Leistungskette bei Sendungen aus dem Drittland oder durch Drittlandsunternehmer neu eingeführt.
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Innergemeinschaftlicher Fernverkauf
[i]EU-weite Umsatzschwelle von 10.000 €Ein innergemeinschaftlicher Fernverkauf liegt vor, sofern die Ware durch den Unternehmer direkt oder indirekt grenzüberschreitend von einem EU-Mitgliedstaat in einen anderen befördert oder versendet wird und der Kunde eine Privatperson bzw. ein besonderer Unternehmer ist. ...